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Rohrkennzeichnung

Selbstklebende Rohrmarkierer mit Schutzlaminat nach EU-Richtlinien für alle Durchflußgruppen in diversen Größen.Nach europäischen Richtlinie 92/58 sollen Rohrleitungen, die gefährliche Stoffe transportieren, je nach Durchflußstoff durch farbige Schilder gekennzeichnet sein. Diese Rohrkennmarkierer tragen zur wirksamen Unfallverhütung, Vermeidung von Gesundheitsschäden und zur Brandbekämpfung bei. Die Schilder mit Pfeilen für die Durchflußrichtung enthalten die Bezeichnung des Durchflußstoffes oder ein hierfür festgelegtes Kennzeichen, und wenn nötig die entsprechenden Gefahrensymbole. Die Schilder haben je nach Durchflußstoff die entsprechende DIN-Kennfarbe.

 

Katalog Sicherheitskennzeichnung herunterladen

 

  • Ockerbraun (RAL 8001): Brennbare Flüssigkeiten
  • Goldgelb (RAL 1004): Brennbare Gase
  • Feuerrot (RAL 3000): Dampf
  • Rotlila (RAL 4001): Laugen
  • Silbergrau (RAL 7001): Luft
  • Schwarz (RAL 9005): Nicht brennbare Flüssigkeiten
  • Tiefschwarz (RAL 9005): Nicht brennbare Gase
  • Lichtblau (RAL 5012): Sauerstoff
  • Pastellorange (RAL 2003): Säuren
  • Grün (RAL 6010): Wasser

Warum müssen Rohre gekennzeichnet werden?

Gesetzliche Anforderungen (Pflicht)
Jeder Arbeitgeber ist nach der EU-Richtlinie 92/58 verpflichtet, Rohre durch die gefährliche Stoffe transportiert oder gelagert werden, entsprechend zu kennzeichnen. Gefahrstoffe gemäß Gefahrenstoffverordnung (GefStoffV) müssen darüber hinaus mit den für den jeweiligen Stoff vorgesehenen Gafahrstoffsymbol versehen sein. Die DIN 2403 regelt die Kennzeichnung von Rohrleitungen.

Auszug aus der DIN 2403:

Rohrleitungen sind in einem Abstand von maximal 10 m über die Rohrlänge und an betriebswichtigen und besonders gefährlichen Punkten, z.B. Anfang, Ende, Abzweige, Wanddurchführungen, Armaturen, deutlich sichtbar und dauerhaft zu kennzeichnen. Rohrkennzeichnungen dürfen durch Anstrich und Beschriftung, Bänder (z.B. Selbstklebefolien) oder Schilder (z.B. Folienschilder, Kunststoffschilder, Metallschilder) ausgeführt werden.

Eine Standard konforme Rohrmarkierung muss laut der DIN 2403 folgende Mindestmerkmale aufweisen:

 

  • die Gruppen- und Zusatzfarbe des Durchflussstoffes
  • die Durchflussrichtung, mittels Pfeil, bei wechselnder Durchflussrichtung beide Richtungen mittels Pfeil
  • Name des Durchlaufstoffes durch Wortangabe, Kennzahl oder chemischer Formel.

Schutz bei der Arbeit

Nicht oder nicht ausreichend gekennzeichnete Rohre stellen eine große Gefahr für Leib und Leben dar! Die Unkenntniss über den Inhalt eines Rohres kann schwere Folgen für die angeschlossene Technik, Mitarbeiter und natürlich auch der Umwelt haben. Wenn man in eine ausreichend sichere Rohrkennzeichnung investiert, beugt man zwangsläufig zusätzlichen und oft auch unnötigen Kosten vor. Ein Arbeitsunfall, der durch unzureichende Rohrkennzeichnung ohne Rohrmarkierer entstehen kann, bedeutet nicht nur physisches Leid für die betroffende Person und Angehörige, sondern natürlich auch einen eventuellen Verlust einer Arbeitskraft. Für den Arbeitgeber jedoch kann falsche Sparpolitik an dieser essenziellen Stelle juristisch als grob fahrlässig gewertet werden & somit eine sehr hohe finanzielle Belastung nach sich ziehen.

Gewinnen Sie Zeit

Eine gute und deutliche Rohrkennzeichnung gewährleitet eine bessere Einsicht in die Konstruktion. Ein deutliches und schnelles Verständnis ist wichtig, vor allem für neue Mitarbeiter und/oder externe Unternehmer, die nur zeitweilig in Ihrem Betrieb arbeiten.
Wartungsarbeiten können effizienter ausgeführt werden. Unnötiges Suchen wird vermieden. Die Gefahr durch Unfälle wird zudem deutlich minimiert. Wenn sich aber trotz aller Vorkehrungen ein Unfall ereignet, können durch eine gute Rohrkennzeichnung kostbare Sekunden gewonnen werden. Diese können im Fall der Fälle Leben retten.

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Rohrkennzeichnung

Selbstklebende Rohrmarkierer mit Schutzlaminat nach EU-Richtlinien für alle Durchflußgruppen in diversen Größen.Nach europäischen Richtlinie 92/58 sollen Rohrleitungen, die gefährliche Stoffe transportieren, je nach Durchflußstoff durch farbige Schilder gekennzeichnet sein. Diese Rohrkennmarkierer tragen zur wirksamen Unfallverhütung, Vermeidung von Gesundheitsschäden und zur Brandbekämpfung bei. Die Schilder mit Pfeilen für die Durchflußrichtung enthalten die Bezeichnung des Durchflußstoffes oder ein hierfür festgelegtes Kennzeichen, und wenn nötig die entsprechenden Gefahrensymbole. Die Schilder haben je nach Durchflußstoff die entsprechende DIN-Kennfarbe.

 

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  • Ockerbraun (RAL 8001): Brennbare Flüssigkeiten
  • Goldgelb (RAL 1004): Brennbare Gase
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  • Silbergrau (RAL 7001): Luft
  • Schwarz (RAL 9005): Nicht brennbare Flüssigkeiten
  • Tiefschwarz (RAL 9005): Nicht brennbare Gase
  • Lichtblau (RAL 5012): Sauerstoff
  • Pastellorange (RAL 2003): Säuren
  • Grün (RAL 6010): Wasser

Warum müssen Rohre gekennzeichnet werden?

Gesetzliche Anforderungen (Pflicht)
Jeder Arbeitgeber ist nach der EU-Richtlinie 92/58 verpflichtet, Rohre durch die gefährliche Stoffe transportiert oder gelagert werden, entsprechend zu kennzeichnen. Gefahrstoffe gemäß Gefahrenstoffverordnung (GefStoffV) müssen darüber hinaus mit den für den jeweiligen Stoff vorgesehenen Gafahrstoffsymbol versehen sein. Die DIN 2403 regelt die Kennzeichnung von Rohrleitungen.

Auszug aus der DIN 2403:

Rohrleitungen sind in einem Abstand von maximal 10 m über die Rohrlänge und an betriebswichtigen und besonders gefährlichen Punkten, z.B. Anfang, Ende, Abzweige, Wanddurchführungen, Armaturen, deutlich sichtbar und dauerhaft zu kennzeichnen. Rohrkennzeichnungen dürfen durch Anstrich und Beschriftung, Bänder (z.B. Selbstklebefolien) oder Schilder (z.B. Folienschilder, Kunststoffschilder, Metallschilder) ausgeführt werden.

Eine Standard konforme Rohrmarkierung muss laut der DIN 2403 folgende Mindestmerkmale aufweisen:

 

  • die Gruppen- und Zusatzfarbe des Durchflussstoffes
  • die Durchflussrichtung, mittels Pfeil, bei wechselnder Durchflussrichtung beide Richtungen mittels Pfeil
  • Name des Durchlaufstoffes durch Wortangabe, Kennzahl oder chemischer Formel.

Schutz bei der Arbeit

Nicht oder nicht ausreichend gekennzeichnete Rohre stellen eine große Gefahr für Leib und Leben dar! Die Unkenntniss über den Inhalt eines Rohres kann schwere Folgen für die angeschlossene Technik, Mitarbeiter und natürlich auch der Umwelt haben. Wenn man in eine ausreichend sichere Rohrkennzeichnung investiert, beugt man zwangsläufig zusätzlichen und oft auch unnötigen Kosten vor. Ein Arbeitsunfall, der durch unzureichende Rohrkennzeichnung ohne Rohrmarkierer entstehen kann, bedeutet nicht nur physisches Leid für die betroffende Person und Angehörige, sondern natürlich auch einen eventuellen Verlust einer Arbeitskraft. Für den Arbeitgeber jedoch kann falsche Sparpolitik an dieser essenziellen Stelle juristisch als grob fahrlässig gewertet werden & somit eine sehr hohe finanzielle Belastung nach sich ziehen.

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